Gefahrgutbeauftragter
Unsere Schulungen im Gefahrgutrecht umfassen sowohl die Ausbildung als auch die Weiterbildung von Gefahrgutbeauftragten. Gemäß dem Gefahrgutbeförderungsgesetz sind Unternehmen, die sich mit gefährlichen Gütern beschäftigen, zur Bestellung eines Sicherheitsberaters oder Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Als Ihr Spezialist für den sicheren Umgang mit Gefahrgut stehen wir Ihnen hierbei mit Know-how und Praxiserfahrung zur Seite.
Überblick zu den Kursinhalten
Einsatzbereiche
Unternehmen, die sich hauptsächlich mit der Beförderung, dem Be- und Entladen sowie dem Befüllen oder Verpacken von gefährlichen Gütern beschäftigen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen. Diese Ernennung muss zudem dem Bundesministerium gemeldet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Unternehmen, die nur gelegentlich mit gefährlichen Gütern arbeiten oder nur begrenzte Mengen transportieren.
Zertifizierung
Nach erfolgreicher Grundausbildung und anschließender Auffrischungsschulung wird ein Schulungsnachweis ausgestellt. Dieser Nachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten:
Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften bezüglich gefährlicher Güter und berät das Unternehmen in diesen Belangen. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen die Erstellung eines Jahresberichts, die Schulung von Mitarbeitern und die Planung von Notfallmaßnahmen.
Fortbildung
Nach Ablauf dieser 5 Jahre ist eine Fortbildung erforderlich, die ebenfalls in unserem Hause angeboten wird.
Wertvoller Tipp für Sie:
Die ordnungsgemäße Schulung und Weiterbildung von Gefahrgutbeauftragten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch maßgeblich zur Sicherheit und Effizienz im Umgang mit gefährlichen Gütern bei. Mit unserer Expertise sind Sie immer auf dem neuesten Stand.