Weiterbildung für Berufskraftfahrer C95/D95
Die Straße ruft, doch ohne die richtige Qualifikation dürfen Berufskraftfahrer nicht ans Steuer. Seit dem 10. September 2013 ist für Busfahrer und ab dem 10. September 2014 für Lenker von Kraftfahrzeugen eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden (5 Module zu je 7 Stunden) vorgeschrieben. Diese Weiterbildung muss alle 5 Jahre erneuert werden, um die Gültigkeit der Eintragung des Code 95 um weitere 5 Jahre zu verlängern. Personen, die ihre Lenkberechtigung für die Klasse D/D1 nach dem 10. September 2008 und für die Klasse C/C1 nach dem 10. September 2009 erworben haben, müssen einmalig eine Grundqualifikationsprüfung bei der zuständigen Behörde absolvieren. Ab diesem Zeitpunkt ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachzuweisen. Bei uns bleiben Sie up-to-date und können sicher und kompetent Ihren Weg auf der Straße fortsetzen. Ihr Ausbildungszentrum für zertifizierte Berufskraftfahrer-Weiterbildungen: Gemeinsam bringen wir Sie zurück auf die Überholspur."
Machen Sie sich fit für die Straße:
Unsere Module im Überblick
Modul 1 C und D
Verbessern Sie Ihr Fahrverhalten durch fundierte Sicherheitsregeln.
Modul 3 C und D
Erweitern Sie Ihr Wissen über sozialrechtliche Bestimmungen und Richtlinien des Güterverkehrs im Kontext wirtschaftlicher Aspekte.
Modul 4 D
Machen Sie sich vertraut mit den Richtlinien für den Personenverkehr.
Modul 2 C und D
Erfahren Sie alles wichtige über Umwelt und Verkehrssicherheit im Straßenverkehr.
Modul 4 C
Lernen Sie Standards der Ladungssicherung und sicherheitsrelevante Vorschriften für Straßenfahrzeuge kennen.
Modul 5 C und D
Erhalten Sie Einblicke in Humanfaktoren, Verkehrssicherheit, Umweltbewusstsein und lebensrettende Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Persönlich für Sie: Wissenswertes zur Führerschein-Eintragung
Nachdem Sie alle Module abgeschlossen haben, können Sie den Code C95 in Ihren Führerschein eintragen lassen. Dieser Code ist immer 5 Jahre gültig.
Wenn Sie Ihre Lenkberechtigung für Klasse D/D1 nach dem 10. September 2008 oder für Klasse C/C1 nach dem 10. September 2009 erworben haben, ist eine Grundqualifikationsprüfung erforderlich. Nach dieser Prüfung und dann jeweils nach 5 Jahren ist eine Weiterbildung notwendig.
Gut zu wissen: Für den Eintrag der Codes C95 oder D95 ist kein Arztbesuch nötig!